Gleitschirmtaxi.ch Pilatus

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 


1.Anmeldung Durch Ihre Anmeldung/Reservation oder Gutscheinbestellung anerkennen Sie diese allgemeinen Vertragsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

2. Zahlungsbedingungen Gutscheine sind innert 10 Tagen zu bezahlen. Kurzfristige Buchungen sind vor Ort zu begleichen.
Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigt den Veranstalter, die Leistungen zurückzubehalten, den Vertrag aufzulösen und Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 einzufordern.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn Der Rücktritt muss schriftlich unter Beilage der erhaltenen Gutscheine/Tickets erfolgen - es wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung (bei Sonn- und allg. Feiertagen der nächste Werktag) beim Veranstalter massgebend.

Annulierungskosten:

Annulation oder Änderung des Datums am Vortag bis 12:00 Uhr SFr. 50.00 / Passagier
Annulation oder Änderung des Datums am Vortag nach 12:00 Uhr SFr. 100.00 / Passagier
Annulation oder Änderung des Datums am Flugtag sind nicht möglich - Kosten 100%

Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen gilt als Annulierung. Es werden 100% der Kosten fällig. Kann der Kunde infolge der Verspätung nur noch in einem beschränkten Umfang teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung.


4. Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch Handlungen und Unterlassungen dazu berechtigen Anlass geben. In diesem Falle gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3.

Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität jederzeit absagen oder abbrechen. Gutscheine werden in diesem Fall automatisch um 1 Jahr verlängt, Barzahlern wird der Betrag zurückerstattet.


5. Flugzeit und Landeplatz Die Dauer des Passagierfluges ist von den Wetterverhältnissen abhängig. Der Landeplatz kann entsprechend den Wind-/Wetterverhältnissen vom Piloten frei gewählt werden.


6. Abbruch der Aktivität durch den Kunden Bricht der Teilnehmer die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig, erfolgt keine Rückerstattung ällfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.


7. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer, Teilnahmebedingungen Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter vorgängig über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.

Passagiere unter 16 Jahren benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Falls keine erziehungsberechtigte Person vor Ort ist, muss das Einverständnis in schriftlicher Form vorliegen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalter, des Piloten und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3, nach Aktivitätsbeginn erfolgt keine Rückerstattungen.


8. Versicherung Gleitschirmfliegen ist kein Risikosport und wird durch die normale Schweizer Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Passagiere aus anderen Ländern (Wohnsitz entscheidend) müssen über eine entsprechende Versicherung verfügen. Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert.


9. Haftung

9.1.Ausfall von Leistung, Minderleistung Der Veranstalter vergütet Ihnen im Rahmen dieser allgemeinen Bestimmungen den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des Veranstalters vorliegt.

9.2.Haftungsausschlüsse Überträgt der Veranstalter die Ausführung auf einen Dritten, so haftet er für dessen Handlung und Unterlassungen nicht. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen des Piloten zurückzuführen sind, die nicht im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung stehen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 7), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters oder Piloten usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

9.3.Besondere Haftungsbestimmungen Die Beförderung bei unseren Tandemflügen unterliegt NICHT den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.08.2005. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier wird mit der Abgabe des Flugscheines vertraglich beschränkt auf CHF 72'500.-- für Tod oder Körperverletzung und CHF 2'000.-- für Verlust oder Beschädigung mitgeführter Sachen.

9.4.Ausservertragliche Haftung Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Hochdorf LU.

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